Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Trend@dress Medien AG (im folgenden TAM AG genannt), Stadelhoferstr. 14, 76530 Baden-Baden.

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen sowie Kaufverträge für die Nutzung oder den Betrieb der CEDDY-CMS-, CEDDY-Web- oder CEDDY-Onlineshop-Software zwischen der TAM AG mit den Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung akzeptiert.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung bzw. Nutzung einer Kopie des CEDDY-CMS (nachfolgend Software genannt) nebst Benutzerhandbuch (veröffentlicht durch PDF) durch die TAM AG an den Kunden. Der Kunde erhält eine Kopie der Software per Download, außerdem ein Benutzerhandbuch zur Software als digitales Dokument.
(2) Vertragsgegenstand ist außerdem der technische, kostenpflichtige Support, betreffend die Installation für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung der Software sowie die Lieferung von Nachfolgeversionen (Updates) in diesem Zeitraum. Der Kunde hat die Fragen oder Problemstellungen an den CEDDY-Support grundsätzlich per E-Mail vorzubringen und im Detail zu erläutern. Die TAM AG kann Supportleistungen in jeder geeigneten Form erbringen, ein Anspruch auf telefonischen oder persönlichen Support besteht für den Kunden nicht. Ein Anspruch auf Support besteht ebenfalls nicht bei Eingriffen des Kunden in den Programmcode der Software. Sollte der Kunde individuelle Anpassungen wünschen, wird ihm ein entsprechendes Angebot erstellt.

§ 3 Bindung an die Angebote

Sämtliche Angebote von der TAM AG sowie alle Angaben zur Software und den Preisen sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die TAM AG die Bestellung schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben annimmt und die Software bzw. Ware zusendet.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

Sollte es sich bei den gelieferten Handelsgegenständen um nicht-elektronische Waren handeln, hat der Kunde die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich (auch per E-Mail) oder durch die Zurücksendung der Ware an die TAM AG innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt zu widerrufen. Sollten die gelieferten Handelsgegenständen ggf. eine durch eine Benutzung entstandene Wertminderung aufweisen, kann TAM AG diese Wertminderung einbehalten. Sollte der Kunde von seinem Widerrufs-Recht Gebrauch machen, ist die TAM AG berechtigt, für die Zeit der Benutzung der Ware durch den Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Lieferungen von Software sowie von Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Auch Waren, die nach individuellen Kundenanforderungen oder Spezifikationen gefertigt wurden, sind ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Vom Widerruf ausgeschlossen sind auch Waren, die elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt werden und vom Kunden heruntergeladen worden sind.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Der Kaufpreis ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Als Ausnahme gilt, wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag in bar oder unbar endgültig auf dem Konto der TAM AG eingegangen ist, d. h. entweder als Buchung auf dem Konto oder durch eine Gutschrift der Post bzw. bei einer Scheckeinlösung durch die Bank. In Ausnahmefällen werden Wechsel bzw. Schecks nur nach Vereinbarung und erfüllungs-halber entgegengenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Zahlung. Eventuell anfallende Diskont- bzw. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung gerät der Kunde ab dem 14 Tag in Verzug. In der Geschäftsabwicklung unter Kaufleuten wird der tatsächliche Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung oder per Fax, bei der Versendung per Post drei Tage nach Absendung vermutet.
(3) Dauert der etwaige Zahlungsverzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, kann die TAM AG sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig stellen. In diesem Fall werden sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückgehalten sowie alle Rechte aus den Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend gemacht.
(4) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen die TAM AG ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder bei von der TAM AG anerkannten Forderungen möglich.

§ 6 Lieferung

(1) Die Angaben der TAM AG zu Lieferterminen sind unverbindlich. Eine Ausnahme ist, wenn eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Einhaltung der Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich trotz ausreichender Vorsorge von der TAM AG nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, wie z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, fehlende Selbstbelieferung usw.. Die TAM AG ist in diesen Fällen zum Rücktritt berechtigt.
(2) Falls es sich um eine Download-Software handelt, hat der Kunde ein Recht, diese Software in einem schriftlich vereinbarten bzw. vorgegebenen Zeitraum herunterzuladen. Ist der Updatezeitraum abgelaufen oder hat der Kunde die Software nicht gesichert, ist die TAM AG nicht verpflichtet, dem Kunden die Software per E-Mail oder auf einem Datenträger zuzusenden.

§ 7 Allgemeine Lizenzbestimmungen

(1) Die TAM AG räumt dem Kunden bei Erwerb bzw. Kauf einer gültigen Lizenz ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein. Dieses Recht beinhaltet, die Software nur nach Maßgabe dieser AGB und des jeweiligen Lizenzvertrages zu nutzen.
(2) Die Lizenz an der Software der TAM AG gilt:
a.) zur Installation auf einem (1) Server.
b.) für die Verwaltung einer Website unter einer (1) Internet-Domain.
(3) Im vertraglichen Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Kunde berechtigt, notwendige bzw. erforderliche Kopien anzufertigen und zu speichern. Dies gilt insbesondere für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und der Backups der installierten Dateien. Ausgeschlossen ist die Speicherung und Installation auf mehreren Computern zur sogenannten Wechselnutzung. Bei einer Weiterveräußerung der Lizenz durch den Kunden sind alle gespeicherten Kopien zu löschen. Die Sicherheitskopien der Installationsdateien und der Backups der installierten Dateien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über die Bedingungen dieses Vertrags sowie des Lizenzvertrags zu belehren und den Zugriff unbefugter Dritter auf die Software durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Die Originaldatenträger und Sicherungskopien sind an einem sicheren Ort aufzubewahren.
(4) Vom Kunden dürfen Vermerke oder Hinweise, die das Namens-, Firmen-, Kennzeichen-, Urheber- oder andere Markenrechte der TAM AG und des Produkts Ceddy-CMS betreffen , weder von der Software noch von einem mitgelieferten Datenträger oder sonstigen zur Verfügung gestellten Dokumenten entfernt oder unkenntlich gemacht werden, es sei denn von der TAM AG läge eine schriftliche Genehmigung vor.
(5) Der Kunde hat nur die Berechtigung den Quellcode der Software zu ergänzen oder zu verändern, wenn dies im Lizenzvertrag ausdrücklich genehmigt wurde.
(6) Die Einräumung der Nutzungsrechte kann von der TAM AG aus wichtigem Grund widerrufen werden. Zu den wichtigen Gründen gehört unerlaubte Verbreitung von Copien der Software, die Software öffentlich zugänglich zu machen oder sonstige unerlaubte Weitergaben.
(7) Das Nutzungsrecht eines verkauften Datenträgers ist nur mit Zustimmung der TAM AG gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages übertragbar. Sollte sich der Lizenznehmer ändern,müssen der TAM AG die gesamten Daten des neuen Lizenznehmers schriftlich mitgeteilt werden. Die Weitergabe der Software ist nicht gestattet, wenn der Verdacht besteht, daß der Dritte die Bedingungen des Lizenzvertrages verletzt.
(8) Durch den Erwerb einer Demo-Version oder den Download einer solchen wird keine Lizenz oder urheberrechtliches Nutzungsrecht erworben. Die Nutzung wird von der TAM AG lediglich zu Testzwecken genehmigt. Dies kann jederzeit widerrufen werden. Der Quellcode darf nicht geändert werden sowie es auch nicht gestattet ist, technische Änderungen vorzunehmen.
(9) Die Vermietung bedarf einer gesonderten Lizenz.

§ 8 Rechtseinräumungs- und Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Software sowie sämtliche mitgelieferten Dokumente Eigentum der TAM AG. Die Nutzungsrechte laut § 7 werden bis zur Zahlung nur widerruflich im Sinne einer schuldrechtlichen Gestattung eingeräumt.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises darf der Kunde die Software nicht veräussern. Die Abtretung der künftigen Ansprüche an den Erwerber erfolgt bereits jetzt an die TAM AG. TAM AG nimmt die Abtretung an.

§ 9 Download, Gefahrübergang

Wird die Software durch Download vom Server der TAM AG an den Kunden geliefert oder weitere Downloads im Rahmen der Installation, Updates oder Upgrades auf das Internet durchgeführt, trägt der Kunde sämtliche Kosten die durch den Internetzugriff entstehen. Dies können Kosten für Provider, Telekommunikation oder ähnliche Kosten sein. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream–Provider auf den Kunden über.
Sollte die Lieferung per Datenträger geschehen, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Datenträger an die Transportfirma oder -person übergeben wurde.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Mängel der gelieferten Software werden innerhalb von zwei Jahren (Mängelfrist) nach Bekanntgabe durch den Kunden an die TAM AG behoben. Dies gilt für die Software einschließlich der Handbücher (Sach-und Rechtsmängel)) sowie sonstiger Unterlagen. Der Kunde kann zwischen kostenfreier Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer fehlerfreien Software/ Ersatzlieferung wählen. Die Kosten für Transport, Arbeitszeit und Material trägt die TAM AG.
(2) Sollte der Mangel nach einer angemessenen Frist noch immer nicht behoben sein oder konnte eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung aus bestimmten Gründen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, hat der Kunde die Möglichkeit zwischen einer Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag zu wählen.
(3) Erst wenn der TAM AG genügend Gelegenheit für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde und sich auch dann der gewünschte Erfolg nicht eingestellt hat, ist von einem Fehlschlagen auszugehen. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein oder von der TAM AG verweigert werden, kann der Kunde Mängelansprüche geltend machen. Schadenersatzansprüche können nur unter bestimmten Vorraussetzungen (siehe § 11) geltend gemacht werden.

§ 11 Haftung

(1) Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gelten bestimmte Vorraussetzungen.
(2) Unter der Vorraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit schließt TAM AG jegliche Haftung für Datenverluste sowie indirekte Folgeschäden aus, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ergeben, selbst wenn TAM AG vom Kunden über diese Schäden informiert wurde. Dies gilt auch für Gewinn- und Einkommensverluste. Die Haftung der TAM AG überschreitet jedoch keinesfalls die Höhe des Betrages ,den der Kunde für die Software bezahlt hat.
(3) Für Schäden die auf fahrlässige Pflichtverletzung der TAM AG zurückzuführen sind und das Leben bzw. die Gesundheit gefährden, haftet die TAM AG unbeschränkt.
(4) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die TAM AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere seiner Mitarbeiter .Die TAM AG ist für geringe Fahrlässigkeiten nur dann haftbar zu machen, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird.

§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. (2) Sollten Datenträger, Handbücher o.ä. fehlen oder Beschädigungen des Datenträgers vorliegen hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Mängel TAM AG mitzuteilen. (3) Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Software als genehmigt.

§ 13 Gutscheincodes

(1) Sollte TAM AG in vereinzelten Fällen Gutscheincodes gewähren, kann der Gutscheincode durch den Kunden bei einer weiteren Bestellung von TAM AG Produkten eingelöst werden. Eine Auszahlung von Gutscheincodes ist ausgeschlossen.

§ 14 Bestellabwicklung

Eingehende Bestellungen werden durch die TAM AG umgehend, möglichst noch am selben Tag bearbeitet.. Falls das bestellte Produkt downloadbar ist bzw. in der Bestellung ein downloadbares Produkt enthalten ist, erhält der Kunde umgehend nach der Bezahlung per Kreditkarte eine e-Mail mit dem Link zum downloaden. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Produkt in einem bestimmten Zeitraum mehrfach herunterzuladen. Dieser Link darf jedoch vom Kunden niemals an Dritte weitergegeben werden.

§ 15 Angabe von Benutzerdaten

Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Benutzerdaten, insbesondere über seine Person zu machen. Sollten sich die Angaben als falsch herausstellen, kann die TAM AG den Vertrag fristlos kündigen. Sämtliche offenen Bestellungen des Kunden können storniert werden und der Benutzeraccount ist zu löschen.

§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der TAM AG bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Baden-Baden.
(3) Der Gerichtsstand für Klagen gegen die TAM AG ist ausschließlich Baden-Baden. Dies gilt auch für Klagen der TAM AG gegen den Kunden, soweit es sich hier um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 17 Schlußbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Regelungen tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Regelung am besten entsprechende Ersatzregelung.


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